Kanaldichtheitsprüfung

Wussten Sie schon, dass Sie als Haus- und Grundstückseigentümer/in gesetzlich verpflichtet sind, die Abwasserleitungen innerhalb Ihres privaten Grundstücks zu warten und instand zu halten? (z.B. § 57-61 LWG NRW; DIN EN 752)

Eine Dichtheitsprüfung der Hausanschlussleitung schützt nicht nur die Umwelt vor Grundwasserschäden, sondern auch den Hausbesitzer vor möglichen Schäden an der eigenen Immobilie.

Die Kommunen in NRW haben die Dichtheitsprüfung unterschiedlich geregelt. Im Zusammenhang mit dem Ausbau oder der Instandhaltung der öffentlichen Kanalisation und zur Abwehr von Gefahren können die Städte und Gemeinden Fristen für eine erste Dichtheitsprüfung festlegen. Bei Neubaumaßnahmen verlangen die Kommunen praktisch immer einen Nachweis über die Dichtigkeit der verlegten Anschlussleitungen. Gewerbebetriebe müssen ihre Abwasserleitungen bis spätestens zum 31.12.2020 geprüft haben. Innerhalb von Wasserschutzge- bieten gelten darüber hinaus striktere Bedingungen.

Die Bewertung der Leitungen muss von einem sachkundigen Prüfer durchgeführt werden.

Wir erklären Ihnen die Details.